Energieplanung/Fachplanung (Sanierung und Neubau)

Wozu eine Energieplanung/Fachplanung?

Die Energieplanung resultiert aus der Energieberatung, wonach die gewählten Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung energetisch richtig nach den gültigen Normen und nachhaltig geplant werden. Dieses ist ein wichtiger Aspekt der sich maßgeblich auf die Baukosten auswirkt und hilft eine Qualitätssicherung zu gewährleisten. Um schon während des Entwurfs (Neubau oder Bestand) die Weichen für den gewünschten energetischen Standard eines Gebäudes richtig zu stellen und für die Planung und Ausführung verbindliche Aussagen zu treffen, bedarf es qualifizierter Aussagen zum Energiekonzept. Des Weiteren verlangt die KfW für ihre Förderungen eine entsprechende Fachplanung.
Mit energetischen Optimierungen einen möglichst positiven monetären und ökologischen Effekt in Relation zu den eingesetzten Investitionen zu erlangen, bleibt dabei unverändertes Ziel aller Beteiligten. Eine langfristige Betrachtung sollte daher einbeziehen, dass wir Gebäude für Jahrzehnte und Generationen bauen und sanieren. Dadurch können Neubauten und Modernisierungen nicht nur in Bezug auf eingesparte Energiekosten bewertet werden, sondern lassen sich unter Einbeziehung von Werterhaltung, Wertsteigerung und einer langfristigen Vermietbarkeit im Ergebnis wirtschaftlich darstellen. 
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Welche Leistungen können wir erbringen?

Grundsätzlich können wir alle erforderlichen Leistungen zum Neubau oder Sanierung anbieten:
  • EnEV-Nachweis (Wärmeschutz)
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
  • Lüftungskonzept
  • Heizlastberechnung und Heizflächenauslegung
  • Hydraulischer Abgleich
  • Bauteilnachweise
  • v.m.

Gibt es eine Förderung und für wen?

Jeder Investor (Bauherr), der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für Wohngebäude durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nimmt. Die Investitionsmaßnahme muss in den KfW-Produkten "Wohngebäude Kredit" (Produktnummer z.B. 261) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert werden. Für die Antragstellung sind wir in der gültigen Expertenliste aufgeführt (www.energie-effizienz-experten.de). Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Höhe beträgt: - 50% der förderfähigen Kosten - maximal 5.000 Euro beim Einfamilienhaus, max. 2.000 Euro bei Eigentumswohnungen und max. 20.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern.

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