Fördermittel (BAFA, KfW)

Welche Förderung kommt für mich infrage?

Möchten Sie eine neue Heizungsanlage einbauen, Ihr Dach sanieren, neue Fenster einbauen, die Fassaden dämmen oder vielleicht gleich ein neues Haus bauen bzw. ein Altes sanieren? Dann stellt die BAFA und die KfW im Rahmen der gültigen Programme für „energieeffizient sanieren“ oder „energieeffizient bauen“ entsprechende Förderungen bereit.

Je nachdem, ob Sie ein zinsgünstiges Darlehen (ab 0,01% Zinsen) inklusive einem Tilgungszuschuss haben wollen oder nur einen reinen Zuschuss für Einzelmaßnahmen, gibt es hochinteressante Förderungen bei der KfW/BAFA:
  • für Einzelmaßnahmen (60.000€/Wohneinheit, max. 20% - also bis zu 12.000€/WE)
  • für Sanierungen zum Effizienzhaus (150.000/WE, max. 45% - also bis zu 67.500€/WE)
    spezielle Zuschüsse für serielle Sanierungen und "Worst Performing Buildings" WPB (Gebäude älter als 1957 oder Ausweis mit Kategorie H oder schlechter)
  • für den Neubau (max. 150.000€/WE, zinsgünstiges Darlehen ab 0,01%)
  • für die Baubegleitung und Fachplanung 50% des Beraterhonorars, max. 20.000€ für das Bauvorhaben
WICHTIG: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor Vorhabenbeginn

Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist immer zur Unterstützung des Bauherrn ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.

Wir vom EEZ sind ein dafür qualifizierter Ansprechpartner für Sie: https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-private-bauherren/finden-sie-experten-in-ihrer-naehe/
energieeffizienz-zentrum-foerdermittel-qualifizierter-Ansprechpartner

Welche Förderungen gibt es bei der BAFA?

Auch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellt für unterschiedlichste Maßnahmen Fördermittel bereit. Speziell für die Energieberatung an Wohn- und Nichtwohngebäuden:
  • Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, 80% des Beraterhonorars bzw. max. 1.300€ für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700€ für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten
  • Energieberatung DIN V 18599 für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU), 80% des Beraterhonorars bzw. max. 8.000€

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