Energieberatung

Was bietet die Energieberatung für Wohngebäude?

Mit der Energieberatung für Wohngebäude profitieren Haus- und Wohnungseigentümer von attraktiven Zuschüssen für Energieberatungen. Mit den geförderten Vor-Ort-Beratungen und einem individuellen Sanierungsfahrplan bekommen Sie nicht nur einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die Potenziale zur Energieeinsparung, sondern auch über anstehende Sanierungsschritte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Wir vom EEZ als gelistete Experten liefern eine fundierte Informationsgrundlage für die energetische Sanierung Ihres Hauses – für niedrigere Heizkosten und mehr Wohnkomfort.

Wer wird gefördert?

Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an:
  • Haus- und Wohnungseigentümer 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) 
  • Mieter und Pächter 
  • Nießbrauchberechtigte
Damit Sie die staatliche Förderung erhalten können, muss Ihr Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Das Gebäude steht in Deutschland. 
  • Der Bauantrag wurde bis zum 31. Januar 2002 gestellt. 
  • Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
Haus- oder Wohnungseigentümer bekommen dadurch einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes, die Potenziale zur Energieeinsparung, anstehende Sanierungsschritte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Mehr Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie hier: Gebäudeforum Klimaneutral

Was wird gefördert?

Das BMWi fördert die Beratung und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans für das gesamte Wohngebäude. Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWi 80 Prozent, jedoch höchstens
  • 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 
  • 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. 
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Unsere Energieberatung umfasst die gesamte Bestandsaufnahme des Gebäudes mit allen relevanten Bauteilen, der Technik und das Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung. Bei Neubauten gehört die energetische Planung zum Standard.

Eine umfassende Energieberatung empfiehlt sich bei anstehenden energetischen Gebäudesanierungen fast immer, bzw. wird diese zur Inanspruchnahme der Fördermittel verlangt.

Die Energieberatung besteht aus folgenden Leistungen:
  • Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik 
  • Feststellung von Schwachstellen 
  • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung 
  • Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen 
  • Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen/Maßnahmenvarianten 
  • Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien 
  • Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen 
  • Überprüfung der bauphysikalischen Auswirkungen und Verträglichkeit 
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen 
  • Hinweis auf Fördermöglichkeiten 
  • Optional: Überwachung und Dokumentation der Maßnahmendurchführung 

Energieberatung im Mittelstand (KMU)

Diese Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.

Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, sollte auf diese im Rahmen der Beratung insbesondere hingewiesen und ggf. ein Konzept erarbeitet werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und 
  1. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben. 
Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro; 
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro; 
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro. 

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