Baubegleitung

Warum brauche ich eine Baubegleitung?

Die Technik bietet heute zahlreiche auch alternative Möglichkeiten einer energetischen Sanierung von Gebäude- und Anlagentechnik. Die Energieberatung führt Sie durch dieses zunehmend komplexe Gebiet und zeigt Ihnen als Hausbesitzer bewertete und abgestimmte Sanierungsalternativen auf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, die die wesentlichen technischen Grundsatzfragen beantwortet.

Mit dem Entschluss eine energetische Sanierung durchzuführen kommen auf Sie als Bauherr eine Reihe weiterer Fragen zu. Wie wähle ich geeignete Handwerker aus? Komponenten welcher Hersteller soll ich einsetzen? Worauf ist bei der Bauausführung und der Anlagen-Installation zu achten? Bei der Fülle an Dingen, die es hier zu bedenken gibt, fühlen sich viele Hausbesitzer überfordert, ihnen fehlt eine neutrale fachliche Begleitung.

Damit Sie auch in der Bauphase keine unliebsamen Überraschungen erleben müssen, führen wir vom Energieeffizienz-Zentrum die Unternehmen auf der Baustelle. Insbesondere die Gewerke übergreifende Koordination überfordert viele Bauherren, aber auch ausführende Unternehmen. Wir überprüfen die Ausführung und können in Ihrem Auftrag Abnahmen durchführen und Mängelrügen aussprechen. Das garantiert Ihnen, dass nach Abschluss aller Arbeiten tatsächlich das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

Wer erhält eine Förderung?

Jeder Investor (Bauherr), der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für Wohngebäude durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nimmt. Die Investitionsmaßnahme muss in den KfW-Produkten oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert werden.

Jetzt neu ab 01.01.2021: Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen oder Sanierung von Wohngebäuden (ab 01.07.2021) wird die Baubegleitung sofort mit gefördert (50%)!

Was wird gefördert und zu welchen Konditionen?

Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung wahlweise mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, bei:
  • Dem Neubau oder der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
  • der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss der Vorhabens auf ihr Konto überwiesen wird. Die Höhe beträgt
  • 50% der förderfähigen Kosten
  • maximal 5.000 € pro Antrag und Kalenderjahr bzw. bis zu 20.000 € bei der Sanierung von Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten

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