
Seit dem 16. Dezember, also seit gestern, gilt die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert. Die kurzfristige Förderung soll den Bauüberhang kurzfristig aktivieren und mehr Wohnraum schaffen. Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden.
Man muss aber auch sehen: Mit dem Programm lässt die Bundesregierung eine Förderpraxis wieder aufleben, die sie selbst einst als überholt bezeichnet hat. Nämlich, mit dem EH55 einen Effizienzstandard aus der Mottenkiste zu fördern, der nicht auf die Klimaziele einzahlt. Der geförderte EH-55-Plus-Standard liegt nämlich nur unwesentlich über dem Niveau, das das Ordnungsrecht ohnehin abruft. Bauunternehmen erhalten dementsprechend Fördermittel ohne die Anlagentechnik oder Gebäudehülle zukunftsfähig auszurichten. Einzige Bedingung: Die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien erfolgen, fossile Energieträger sind ausgeschlossen.
Hintergrund, die im Januar 2022 gestoppte EH55-Förderung wieder aufleben zu lassen, ist der durch den damaligen abruten Förderstopp provozierte Bauüberhang: Viele bereits genehmigten Projekte wurden kurzerhand auf Eis gelegt, weil sie sich ohne die Förderung nicht rechneten. Diese Bauvorhaben sollen nun mit dem 800 Millionen-Fördertopf aus den Schubladen gelockt werden, in denen sie seit drei Jahren schlummern. Was bei der Baulobby für Euphorie sorgt, kritisieren die Grünen als klimaschädliches „Strohfeuer“, und auch das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) lässt kein gutes Haar an diesem KfW-Geldregen. Jutta Betz, Vorständin des DEN, moniert: „Hier werden weder Anreize zum klimafreundlichen Bauen gesetzt noch eine weitsichtige Fördersystematik zur Reduktion der CO2 Emissionen realisiert. Zudem ist zu erwarten, dass die Fördersumme ohne Nachfinanzierung schnell abgeschöpft wird; eine klimafreundliche Gebäudepolitik sieht anders aus.“
Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gibt es seit dem 16. Dezember 2025 zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.
„Papier ist geduldig, wir sind es nicht. Noch in diesem Jahr startet deshalb unsere Unterstützung für baureife Projekte. Die EH-55-Plus-Förderung setzt einen wichtigen Impuls, nach der Genehmigung auch mit dem Bau zu beginnen. Das war wirtschaftlich oft nicht möglich, obwohl die Wohnungen dringend gebraucht werden. Wir investieren nun 800 Millionen Euro, damit die Branche loslegen kann und Wohnraum entsteht, der nicht nur klimafreundlicher, sondern auch bezahlbarer ist. Mit einem Zinssatz von unter drei Prozent liegen wir deutlich unter dem Marktniveau. Wir führen damit konsequent unseren Weg fort, wichtige Impulse beim Wohnungsbau zu setzen“, so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wie weit man mit den 800 Millionen bei maximal 100.000 Euro zinsverbilligten Krediten pro Wohneinheit kommt, lässt sich leicht ausrechnen: Mehr als 8.000 Wohneinheiten springen damit nicht heraus. Und ob damit dort neue Wohnungen entstehen, wo sie gebraucht werden, nämlich in Städten und Metropolen, oder doch eher in Neubaugebieten im Grünen, interessiert dabei nicht. Die Lenkungsfunktion des Förderprogramms beschränkt sich somit allein darauf, bereits genehmigte Bauvorhaben an den Start zu bringen. Der Wohnungsnot gezielt begegnen lässt sich damit ebensowenig wie nachhaltigen Neubau für die Zeit nach 2050 zu forcieren – EH55 ist dafür schlicht nicht ausgelegt.
Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten. Die geplanten Wohngebäude müssen den Effizienzhausstandard 55 erfüllen und die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien gesichert sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Die neue Zinsförderung kann nur erhalten, wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung für ein EH55-Gebäude vorweisen kann. Weitere Infos sind auf der Website der KfW zu finden.
Bereits im Vorfeld zur neuen Förderung waren die Zinskonditionen bei allen bestehenden Förderprogrammen verbessert worden. Zudem hatte es beim "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" und "Jung kauft alt" Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen gegeben, damit noch mehr Vorhaben von der Förderung profitieren können. Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / DEN e. V. / si