Wichtige Änderungen bei KfWProdukten

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Zum 24. Januar 2020 treten bei zahlreichen KfW-Produkten Änderungen in Kraft. Die Neuigkeiten im Überblick:

Energieeffizient Sanieren (151, 152)
  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 12,5 %
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages für ein KfW-Effizienzhaus auf 120.000 Euro pro Wohneinheit


Energieeffizient Bauen (153)
  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 %
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages auf 120.000 Euro pro Wohneinheit


IKU - Energieeffizient Sanieren (219)
  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 15,0 % (Einzelmaßnahmen)
  • Erhöhung der Förderhöchstbeträge der Tilgungszuschüsse pro qm entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro qm


KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Sanieren (277, 278)
  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 15,0 % (Einzelmaßnahmen)
  • Erhöhung der Förderhöchstbeträge der Tilgungszuschüsse pro qm entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro qm


Erneuerbare Energien "Premium" (271, 281)
  • Erhöhung des APEE-Zusatzbonus auf 30 %
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages bei großen effizienten Wärmepumpen auf 100.000 Euro